Aktuelles:

Dr. Suzel Konieczny

Fachärztin für Augenheilkunde

Unsere Leistungen

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Vorsorge & Früherkennung

  • Sehtests
  • Glaukomvorsorge (Grüner Star)
  • AMD-Vorsorge
  • Diabetes-Vorsorge
  • Netzhaut-
  • Gefäßdiagnostik

   zur frühzeitigen Erkennung von Augenerkrankungen

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Moderne Diagnostik

  • OCT
  • Angiographie
  • Gesichtsfeld
  • Hornhaut-Messungen
  • VEP (Visuelle Potentiale)
  • Fotodokumentationen

💊

Behandlungsstrategien

Individuelle Therapien bei Entzündungen, Netzhaut- und Sehnerven­erkrankungen sowie Katarakt.

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Kinder- & Jugendsprechstunde

  • Vorsorge im Kindesalter
  • Myopie-Management
  • Amblyopie-Behandlung

📋

Gutachten & Bescheinigungen

  • Führerscheine
  • Bootsführerschein
  • Berufsgutachten
  • Bescheinigungen für Schule, Sport & Behörden
  • Bildschirmarbeitsplatz
  • Blindengeldanträge

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Homöopathie

Ganzheitliche Behandlung als Ergänzung zur klassischen augenärztlichen Therapie.


Dr. Suzel Konieczny & Pierre Konieczny

Gemeinsam verbinden wir moderne medizinische Methoden mit unserer langjährigen Erfahrung. Seit vielen Jahren betreuen wir Patientinnen und Patienten jeden Alters in unserer Praxis in Kamen.

Unser Ziel ist es, Ihnen durch präzise Diagnostik und individuelle Behandlung zu helfen, Ihre Sehkraft zu erhalten und zu verbessern. Dabei legen wir besonderen Wert auf eine vertrauensvolle Atmosphäre und ausführliche Beratung.

Qualifikationen & Schwerpunkte

  • Dr. Suzel Konieczny, Fachärztin für Augenheilkunde, Zusatzbezeichnung Homöopathie
  • Pierre Konieczny, angestellter Facharzt für Augenheilkunde
  • Moderne Glaukom-Diagnostik
  • Makula-, Netzhauterkrankungen
  • Laser-Therapien
  • Kinderaugenheilkunde
  • Führerscheinuntersuchungen
  • Gutachten

Aktuelles:

Praxisurlaub vom 28.03.2026 bis 06.04.2026 einschließlich

zu unseren Vertretern


In Anbetracht der allgemein zunehmenden Wartezeit bei Fachärzten und auf Grund der in diesem Jahr erschreckenden Anzahl an nicht abgesagten Terminen, haben wir uns für das kommende Jahr 2026 dazu entschlossen, unsere Sprechstunde rein als Terminsprechstunde anzubieten.

Als Terminpraxis halten wir diesen Termin ausschließlich für Sie frei. Sollten Sie nicht zu Ihrem Termin erscheinen, behalten wir uns vor, Ihnen nach §615 BGB ein Ausfallhonorar nach GOÄ, in Höhe von 30 Euro in Rechnung zu stellen.

Es stehen Ihnen ausreichende Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung.